Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Nachstand
Nachstand, m.
-
P. und sine eruen scholen ... betalen myt dem nastande alle teringhe, koste und schade1470 StaatsbMag. VII 144 Faksimile
-
allerley zinsen, retardaten, nachstandt1529 Brinckmeier II 345 Faksimile
-
da auch unsere ... amtleute in zuschlagung der gesinde würden seumig sein und desswegen an uns klage gelangte, wollen wir den unaussgebrachten nachstand, so fern die schüldener ihn auszurichten vermügens, der kirchen von dem unserm entrichten lassen und es unserm ... amtmanne an seiner besoldung wiederum abkürzen und innebehalten1570 Kurland/Sehling,EvKO. V 59 Faksimile
-
angeld ... das nachgeldt ... soll auff tage zeiten ... gefallen ... bis solcher nachstandt ... erlegt ist1570 Haltaus 1388 Faksimile
-
der nachstand von den vorigen landhülffen1572 Sachsse,MecklUrk. 273 Faksimile
-
alsdenn moͤgen die vormuͤnder auf ... ueberantwortung alles nach-standes, damit sie den [mündig gewordenen] kindern verhaftet bleiben, von ihrer vormundschaft abtreten1577/83 LünebRef. 756 Faksimile
-
wan der verkäufer nicht kan gewehren, ob der käufer auch fugk habe, den nachstandt des kaufgeldes an sich zu halten1578 BrandenbSchSt. IV 27
-
so aber das pfandt den werdt oder summa der schuldt nicht erreichen wurde, sol der gleubiger an des schuldeners gutter, den nachstandt daraus ohne ferner process zu pfanden, vorweisen ... werden1592 StralsGO. Kap. 10
-
den nachstand und retardaten von der burgerschafft1603 CCMarch. IV 3 Sp. 10 Faksimile
-
ein zimbliches residuum undt nachstandtt1604 JbWestfKG. 5 (1903) 109
-
dasjenige, womit sie [unterthanen] uns und unserm stifte an diensten, heuer und anderem nachstand verobligirt sind1637 Wigand,Beitr. 65 Faksimile
-
gebieten wir, dass kein befelchshaber ... den nach-stand seiner lehnung, welche er von den unvermögenden nicht hat erheben können, von dem vermögenden ... erpressen ... solle1640 RAbsch./v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 175
-
wer wird ... dem verpachter sein recht absprechen, den nachstand einzutreiben, es mag dem paͤchter solches suͤß oder sauer ankommen1739 Ludewig,Anzeigen II 996 Faksimile
-
bey den öffentlichen als bey unsern cammer-gütern ist der nachstand von einem jahre hinlänglich, die pacht zurück zu nehmenum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 63 § 21
-
hatte der gläubiger zu erlangung des haupt-stuhls es an seiner bemühung nicht fehlen lassen, so daß folglich ihm der große nachstand nicht beyzumessen, so laufen die zinsen auch über die größe des haupt-stuhlsum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 65 § 8
-
haben wir ... mit nicht geringem nachstand unsers cammerguts ... erfahren müssen, daß solchem [Münzordnung] wenig nachgelebt ... worden1622 Wielandt,BadMünzG. 348
-
daß die damalige concurrenz allerseits unpræjudicirlich seyn und keinem theil weder zum vor- oder nachstand dienen ... solle1691 Moser,StaatsR. 31 S. 382 Faksimile
-
ob ein grundherr zum nachstand des ständischen guths seine unterthanen ... auf ewig der robattpflicht entlassen könne1753 Chorinsky,Mat. IV 203