Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
nachgang m.
nachgang , m. sequela, observatio Stieler 628 ; nachgang und nachfrag auf einen han, inquirere. Maaler 297 d ; der radt macht ein heimlichen nachgang über ermälte beide hauptlüthe und verhortend allerlei kundtschaft. Bullinger 3, 298 ; endlich fand er geld, aber seine frau muszte mit dem weibergut den nachgang ( beitritt ) erklären. Gotthelf erz. 3, 83 . in der bair. kanzleisprache s. v. a. nachtrag zu einem actenstücke. mhd. nâchganc nachfolge Lexer nachtr. 326 .