Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Nacherbe M.
Nacherbe, M. ›in der Weise eingesetzter Erbe daß dieser erst - zu einem bestimm- Nachnahme ten späteren Zeitpunkt (Nacherbfall) - Erbe wird nachdem zunächst ein anderer Erbe (Vorerbe) geworden ist‹, mhd. nacherbe, M., ›nachfolgender Erbe‹, 14. Jh., s. nach, Erbe