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Nachdrucker

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

Nachdrucker

Nachdrucker, m.

wer Bücher nachdruckt (I)
  • wirdt sich erfinden, das den nachdruckern, nicht so viel an vleis vnd der correctur, als an gewin vnd nutzen gelegen
    1564 ArchGDBuchh. 13 (1890) 104
  • wollen wir, daß 1. allen und jeden in- und ausländischen buchhändlern, in ansehung ihrer in unsern gesammten landen gedruckten bücher aller art, gegen die nachdrucker, so ihre waare in unsere lande einbringen, und damit ihr gewerbe stören, auf imploration der ordentlichen obrigkeit des orts, wo solches geschiehet, schleunige justiz administriret, der verkauf des nachdrucks sofort untersaget, und die nachdrucker zum ersatz des ihnen zugefügten schadens durch die bereitesten zwangsmittel angehalten werden sollen
    1773 CSax. I 1013 Faksimile
  • da Ulpian in l. 29. d. de contr. emt. ausdruͤcklich der condictioni furtiuae platz gibt, und also eben die klage gewiß auch wider den nachdrucker, der mit dem nicht mitverkauften verlagsrechte zum nachtheile des verlegers gewinn machen will, gestattet haben wuͤrde
    1777 Pütter,BeitrStaatsR. I 264 Anm. Faksimile
  • uebrigens sollen ... unbefugte nachdrucker nach näherer bestimmung des criminalrechts ernstlich bestraft werden
    1794 PreußALR. I 11 § 1036
  • der unrechtmäßige verleger, d.i. der nachdrucker
    1797 Kant,Rechtslehre 94
  • nun ist der nachdrucker ein solcher, der das geschaͤft des autors in dessen namen, und dennoch wider den willen desselben treibt; also ist er auch gehalten, diesem ... allen nuzzen, der ihm daraus erwachsen moͤgte, abzutreten
    1799 RepRecht IV 326 Faksimile
  • von den buͤcherdieben, nachdrucker genannt
    1802 v.Berg,PolR. II 363 Faksimile
  • druckprivilegien sind also nur ein privilegium für schriftsteller und verleger zur sicherung ihres eigenthums gegen diebe (nachdrucker)
    1804 Gönner,StaatsR. 630 Faksimile
  • der nachdrucker ist uͤberdieß dem verleger einen schadensersatz, welcher dem verkaufspreis von 500 exemplaren der nachgedruckten schrift gleichkommt, zu leisten schuldig
    1819 ProtBundesversamml. VII 78

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Nachdrucker

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Der Nachdrucker , des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Nachdruckerinn, nur in der letzten engern Bedeutung, eine Perso…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Nachdrucker

    Goethe-Wörterbuch

    Nachdrucker Drucker od Verleger, der (im allg nicht durch den Autor verfügte) Nachdrucke literar Werke vertreibt; meist …

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit nachdrucker

4 Bildungen · 4 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von nachdrucker

nachdruck + -er

nachdrucker leitet sich vom Lemma nachdruck ab mit Suffix -er.

Zerlegung von nachdrucker 2 Komponenten

nach+drucker

nachdrucker setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

nachdrucker‑ als Erstglied (4 von 4)

nachdruckerei

DWB

nach·druckerei

nachdruckerei , f. beschäftigung des nachdruckers; bildlich nachahmung, nachäffung: meine optische nachdruckerei der wirklichkeit. J. Paul w…

nachdruckerisch

DWB

nachdrucker·isch

nachdruckerisch , adj. : büchersäle und zwei jährliche büchermessen — die nachdruckerische in Frankfurt nicht einmal gezählt — überschreien …