Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)
nachbeschau
nachbeschau , f. nachbesichtigung, bei welcher die seit der vorbeschau entstandenen veränderungen und schäden festgestellt werden: so sollen järlich zwo bschau gehalten werden, ain vorbschau und ain nachbschau .. und sollen auf solchen bschautägen die schäden .. besichtigt und die ablegung derselben .. erkent werden. österr. weisth. 1, 260, 43. 261, 8 (16. jh. ).