Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Nachbarweide
Nachbarweide, f.
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es soll auch niemand füllen auf die nachbahr weide zu verkaufen halten, es sey dan das er sölches selbsten nach seiner nothturft wegen eines untuchtigen und mangelhaftigen pferd halten wolte1581/1710 NrhAnn. 75 (1903) 85