Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Nachbarpart
Nachbarpart, n.
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ein jeglicher nachbar, der ein ganz nachbarpart allein hat, führet dem herrn prediger jährlich 2 fuder holz. so aber ihrer 2 oder 3 zugleich ein nachbarpart haben, einigen sie sich der holzfuhren halber untereinander1671 Beck,DanzigerNehrung 225