Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Muttermale
Muttermale (naevi materni) , nennt man angeborene Entartungen einer umschriebenen Hautstelle, entweder bloße Flecken oder über die Haut erhaben. Nach ihrer Structur unterscheidet man: a) Pigmentmäler, kleinere oder größere Flecken mit Pigmentablagerung; b) Gefäßmäler oder Telangiectasieen, Flecken aus erweiterten Gefäßnetzen oder in Gesäßwucherungen sich erhebend; c) Haarmäler, mit Haaren bewachsen und gefärbte Bildungen in der obern Schichte der Lederhaut; d) Warzenmäler. flache oder gestielte Hervorragungen in der Haut aus fibroidem Gewebe. Manche dieser M. bleiben sich stets gleich. während…