Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Muldenhauer
Muldenhauer, m. zünftiger Handwerker, der Mulden anfertigt moldenhouvere (Jo[hannes]) 1345 uö. Åsdahl-Holmberg,NdHdw. 244 die ebbesche zu W. muge von ihrem meyerhoffe ... einen mann ... vf dem walde haben, so von holze was nutzhafftig machen kan, als einen ... mollenhawer 1540 Niedersachsen/GrW. III 296 Faksimile rademacher, schuppen-, siebe-, muldenhauer soll ein jder ... [bei einem durch sie verursachten Waldbrand] vier gulden straf geben 1547 CCMarch. IV 1 Sp. 772 Faksimile außer den baͤckern und hausschlaͤchtern (wozu auch ... die ... moldenhauer zu rechnen) sollen keine andere professioni…