Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
mordschlag m.
mordschlag , m. 1 1) mordender schlag, mordender streich: item des vogtz recht ist ze richten über dieb und frefel, tod und mordschleg und anders nit. Basler rechtsqu. 2, 9 (15. jh. ). 2 2) schlag, hinfallen auf den boden, das tötlich verletzt; auch nur schlimmes hinschlagen auf den boden ( vergl. mord 11): Walter. ihr seid ja bös verletzt, herr richter Adam. seid ihr gefallen? Adam. hab einen wahren mordschlag heut früh, als ich dem bett entstieg, gethan, seht, gnädger herr gerichtsrath, einen schlag ins zimmer hin, ihr glaubt, es wär ins grab. H. v. Kleist zerbr. krug, 5 . auftr. 3 3) tötlic…