Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Monopolier
Monopolier, Monopolierer, m.
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soll er [fiscal] der oberkeit, darunter solche wuͤcherer, juden, monopolier, oder unbilliche handthierer gesessen oder wohnend seyn, solchs zu erkennen geben1532 RAbsch. II 361 Faksimile
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und sonderlich sollen die wuͤcherer, juden, monopolierer und andere, die unbilliche contract und handthierung treiben ... fuͤrgenommen und gestrafft werden1532 RAbsch. II 361 Faksimile