Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Monatssold
Monatssold, m. wie Monatlohn, aber überwiegend im milit. Bereich; auch als Berechnungsgrundlage für die Matrikularbeiträge der Reichsstände dem heubtman sinen ersten verdienten mantsolt 1469 QFrankfG. I 194 Anm. 5 1512 JbKunsthistKaiserh. 13 (1892) p. 16 [der König hat den Schweizern] über die besoldung, so sie verdient, noch ein monats[old] verlangen lassen, darumb das sy sich also wol und erlich gehalten 1521 SchweizId. VII 854 Faksimile 1534 SchlernSchr. 88 S. 98 wollen wir ... wann er mit seinen reuttern ... gebraucht wird, von der zeit an, das er ... erscheinen wird, den uncosten ... es w…