Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Mittäter M.
Mittäter, M. ›wer eine Straftat gemein- schaftlich begeht‹, 19. Jh.?, Lüt. lat. correi, M. Pl. ›Mitschuldige‹?, s. mit, Täter, vgl. Hälschner 1887
Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Mittäter, M. ›wer eine Straftat gemein- schaftlich begeht‹, 19. Jh.?, Lüt. lat. correi, M. Pl. ›Mitschuldige‹?, s. mit, Täter, vgl. Hälschner 1887
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Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Mittäter, M., ›wer eine Straftat gemein- schaftlich begeht‹, 19. Jh.?, Lüt. lat. correi, M. Pl. ›Mitschuldige‹?, s. mit,…
Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Mittäter heißt derjenige, der gemeinschaftlich mit einem andern eine strafbare Handlung ausgeführt hat. Er wird wie der …
Verweisungsnetz
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Wortbildung
2 Bildungen · 2 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen
Zerlegung von mittaeter 2 Komponenten
mittaeter setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.
LDWB2
Mit|tä|ter(-in) m./f. coautur(-ia) m.(f.) , complize(-za) m.(f.)
DERW
Mittäterschaft, F., ›gemeinsame Täter- schaft‹, 19. Jh., s. Mittäter, mit, Täterschaft, vgl. Hälschner 1887