Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
mitleiden
mitleiden
- ›das Mitleiden, über das rezeptiv teilnehmende Mitleid mit den Schmerzen, der Not, dem Unglück (usw.) einer oft im Nähebereich stehenden Person (s. dazu 2) hinausgehender Mit-, Nachvollzug der genannt
- ›Anteilnahme, Mitgefühl, die bzw. das eine Person gegenüber einer anderen, gegenüber einer Personengruppe oder js. Unglück hegt‹; im Unterschied zu 1 nicht primär theologisch begründet, eher auf die n
- ›steuerliche Belastung e. P., Abgabepflicht; tatsächliche Beteiligung an den Lasten einer Rechts- und Wirtschaftseinheit, entrichteter Betrag; Steuerpflicht, der j. unterliegt‹; von mitleiden im Sinne
Etymologie: Verbalsubstantivum, als Lehnübertragung aus lat.