Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
mitleiden
1. ›das Mitleiden, über das rezeptiv teilnehmende Mitleid mit den Schmerzen, der Not, dem Unglück (usw.) einer oft im Nähebereich stehenden Person (s. dazu 2) hinausgehender Mit-, Nachvollzug der genannt; 2. ›Anteilnahme, Mitgefühl, die bzw. das eine Person gegenüber einer anderen, gegenüber einer Personengruppe oder js. Unglück hegt‹; im Unterschied zu 1 nicht primär theologisch begründet, eher auf die n; 3. ›steuerliche Belastung e. P., Abgabepflicht; tatsächliche Beteiligung an den Lasten einer Rechts- und Wirtschaftseinheit, entrichteter Betrag; Steuerpflicht, der j. unterliegt‹; von mitle…