Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Mitbesitz M.
Mitbesitz, M. ›gemeinsame tatsächliche Gewalt mehrerer Personen über eine Sache in der Weise daß jeder die ganze Sache - beschränkt durch den gleichen Besitz der übrigen - besitzt‹, Lüs. mlat. compossessio, F., ›Mitbesitz‹, s. mit, Besitz, vgl. Grimm DW 1885