Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Meierdingsherr
Meierdingsherr, m.
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daß ... viele meyerdinge ... vorhanden sind, worunter nur meyerdings-leute oder männer gehören, und theils dem zeitigen bischof, auch ... hiesigen herrn thum-probsten ... als oberdings- und meyerdings-herrn directe zuständig sind1664 SammlVerordnHannov. I 304 Faksimile
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die heg- und haltung geschicht also, daß, wenn die meyerdings-leute ... sich versammlet, und die meyerdings-herren ... sich gesetzet, der ... richter, meyerdingsprocurator, und meyerdingsleute folgende fragen an einander ergehen lassen1762 Wiesand 734 Faksimile
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die meierdinge werden vom meierdingsherrn ... und den dinggenossen, welches meierdingsbauren, besezt1785 Fischer,KamPolR. II 84 Faksimile
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wenn iemand ein meyerdingsgut ... veraͤussern will, er dem meyerdings-herrn eine gewisse lehnwaar ... entrichten muß1762 Wiesand 734 Faksimile
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die rechte des meyerdingsherrn bestehen darin ... daß die meyerdingsleute schuldig sind, ihm einen jaͤhrlichen erbzins ... zu entrichten1780 Gabcke,DorfBauernR. 110 Faksimile