Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Meierdingsherr
Meierdingsherr, m. I wie Meierherr daß ... viele meyerdinge ... vorhanden sind, worunter nur meyerdings-leute oder männer gehören, und theils dem zeitigen bischof, auch ... hiesigen herrn thum-probsten ... als oberdings- und meyerdings-herrn directe zuständig sind 1664 SammlVerordnHannov. I 304 Faksimile die heg- und haltung geschicht also, daß, wenn die meyerdings-leute ... sich versammlet, und die meyerdings-herren ... sich gesetzet, der ... richter, meyerdingsprocurator, und meyerdingsleute folgende fragen an einander ergehen lassen 1762 Wiesand 734 Faksimile die meierdinge werden vom meier…