Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Materialprüfung
Materialprüfung (hierzu Tafel »Materialprüfung I u. II«), die Feststellung der Eigenschaften von Materialien, von denen ihre Brauchbarkeit, Anwendbarkeit, Dauer, Haltbarkeit oder der Gebrauchswert in gesundheitlicher, ökonomischer und konstruktiver Hinsicht abhängt. Hiernach ist die M. eine mechanische, chemische, optische, mikroskopische etc. Sehr häufig handelt es sich um Nachweisung von Verunreinigungen, bez. Verfälschungen, wozu selbst in Fabriken geeignete Verfälschungsmittel hergestellt werden, z. B.: gesiebter und gefärbter Sand zur Verfälschung von Sämereien (besonders Kleesaat) und we…