Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Maßnahmerecht N.
Maßnahmerecht, N. ›Recht das nicht eine unbestimmte Vielzahl von Fällen betrifft sondern - offen oder verdeckt - nur einen oder einige Fälle, (im Strafrecht) die strafrechtlichen Maßnahmen betreffendes Recht‹, 19. Jh.?, s. Maßnahme, Recht Maßregel (der Besserung und Sicherung), F., ›(insbesondere im Strafrecht) staatliche Maßnahme (die dem Schutz der Allge- meinheit und des Täters gegen eine Gefahr des Rückfalls dient)‹, ›Festsetzung des Maßes‹, 18. Jh. (Goethe vor 1832), s. Maß, Regel