Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
markmeister m.
markmeister , m. vorsteher, aufseher der mark: auch sollen die nachbaren kiesen zween markmeister, einen in der stadt Gelnhausen, den andern in der burk Gelnhausen, umb des willen, wenn jemandt were in der burk oder in der stadt, der seinen muthwillen in der mark treiben wollte oder mit dem gerichte, den sollen sie darzu halten, dasz er solches abstelle. weisth. 3, 415 ( Wetterau, von 1461).