Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
malterig
malterig, Adjektiv auch mit Umlaut die Menge eines Malters (I 1) enthaltend ein becker soll halten ein zweymalterich multe, ein anderthalb malterich, ein malterich nach 1485 PfälzW. I 223 der scheffen weist ... zu recht, das neun mullen sollen sein in dem backhausz, mit namen drei anderthalbmälterigen, drei malterigen und drei halbmaltrigen 1526 Rheinhessen/GrW. VI 509 Faksimile um 1532 PfälzW. I 267 1535 ZGO. 33 (1880) 320