Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Mahlziese
Mahlziese, f.
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vber die schoͤsse vnd andere steuren eine kornsteuer vnd malzeise von jhrer burgerschafft vnd einwonern sol gegeben ... werden, also das von allem korn, das ... gemahlen oder geschrotten wird, ... von einem scheffel ein silbern groschen zur malzeise sol gegeben werden1572 CCMarch. IV 4 Sp. 29 Faksimile
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alle vnd jede sollen von einem jeden scheffel, den sie mahlen oder schroten lassen, einen reichsgroschen zur mahlziesen stewren1618 CCMarch. IV 4 Sp. 57 Faksimile
- 1624 CCMarch. VI 1 Sp. 333 Faksimile
- 1640 ProtBrandenbGehR. I 7
- 1785 Fischer,KamPolR. III 347 Faksimile