Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
mächtiger m.
mächtiger , m. mandans. Haltaus 1294 . auch mandatarius. 1295: niemand soll bei gerichte .. einen geistlichen zu mächtigern, vorsprachen oder anwalten nicht gebrauchen oder haben. Danziger willkür 1598 (zu einem mächtigern. ausg. von 1732 s. 25; zu einem mächtiger. ausg. von 1783 s. 72).