Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Münzsorte
Münzsorte, f. eine bestimmte Art, Gattung von Münzen (I 1) daß bishero allein die grossen muͤntz-sorten, stuͤck fuͤr stuͤck, auffgezogen worden seyn ... aber dieses in den kleinen sorten unterlassen, dardurch falsch und eigennuͤtziger gesuch des aufwechselns darunter fuͤrgangen 1566 RAbsch. III 236 Faksimile wollen ... wir ... daß im heil. reich kein andere silberne muͤntz-sorten, denn die darinn bestimmte an schrot und korn probirte reichs-gantze, halbe und viertheil thaler ... gemuͤntzt ... werden sollen 1570 RAbsch. III 306 Faksimile zu aufmercken zu haben, ... damit kein ... verbottene guͤ…