Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Mühlsteiger
Mühlsteiger, m.
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sol ein jeglicher muͤhlsteiger, mit seinen arbeitern, von ostern an biß auff michaelis zu morgen fruͤh umb vier uhr anfahren1548 ZinnbgwO. 109 Faksimile
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so ein muͤhlsteiger eine ledige schicht vor der muͤhlen oder huͤtten fahren wuͤrde (welchers er mit den muͤhl-arbeitern, so offt es den muͤhl-herren vonnoͤhten, zu thun verpflicht und schuldig ist,) sol man ihm nicht mehr dann vier kleine groschen darvon zu lohn geben1548 ZinnbgwO. 109 Faksimile
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muͤhl-meister, muͤhl-steiger. sind erfahrne personen in pochwercken und waͤschen, welche die jungen zur arbeit halten1722 Beier,HdwLex. 283 Faksimile