Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Lehenware
Die Lehenware , oder Lehnware, plur. doch nur von mehrern Summen, die -n, dasjenige Geld, welches der Lehenmann dem Lehenherren bey vorkommenden Lehensfällen und bey Empfangung der Lehen zur Anerkennung seines obern Eigenthumsrechtes entrichtet, welches so wohl von Ritterlehen, als auch von Erbzinsgütern, wenn diese den Nahmen der Lehen führen, gegeben wird. Die hohe Lehnware, welche der Lehenmann bey dem Sterbefalle des Lehenherren entrichtet; zum Unterschiede von der niedern, bey dem Sterbefalle des Lehenmannes. An einigen Orten heißt die Lehenware die Lehen, die Lehensgebühr, der Lehnschatz…