Hauptquelle · Mecklenburgisches Wb.
Lastengeld n.
Lastengeld n. 1. Gebühr, welche der Wirtschafter bei der Abfuhr des Getreides von jeder Last ( s. Last 1 a) erhielt: 'daß beym Kornhandel in den Städten niemand sich unterstehen soll ..., an Lastengeld ... mehr zu begehren ... und mehr zu geben ... als für die Last Waizen, Rocken, Erbsen und Gersten zwey und dreyßig Schillinge und für die Last Habern vier und zwanzig Schillinge' (1774) Bär. Ges. 4, 1, 521; Ann. Landw. 1825, S. 103; Eng. Landw. 2, 29; Arch. Landesk. 1852, S. 14; Reut. 2, 373; 4, 475; Bri. 5, 116; Wa; Gü Boit ; die Knechte erhielten bei Reis'fuhren für jede Last das Wagengeld. 2…