Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
lassen
lassen
- ›jm. etw. erlauben, gewähren, zugestehen; etw. zulassen, etw. nicht verhindern, etw. dulden; etw. ermöglichen‹ (jeweils permissiv in dem Sinne, daß e. P. etw. gestattet, das sie auch verhindern könnte
- ›bewirken, daß etw. geschieht, sich ereignet, gemacht wird, etw. veranlassen‹.
- ›etw. öffentlich verkünden‹.
- ›jm. jn. / etw. überlassen, (über)geben, etw. hergeben‹; Spezialisierungen: ›jm. etw. für Geld übergeben, verkaufen‹; ›jm. etw. für eine bestimmte Zeit mit oder ohne Gebühr zum eigenen Gebrauch zur Ve
- ›sich jm. (z. B. Gott) / etw. (z. B. dem Willen Gottes) vollständig überlassen, überantworten; sich in Gott aufgeben, sich Gott ergeben, eins mit Gott werden, in ihm aufgehen, sich ihm hingeben; sich
- ›sich auf jn. / etw. verlassen, sich jm. anvertrauen, sich an jn. anlehnen‹.
- ›sich auf jn. / etw. einlassen; sich auf etw. verlegen, sich e. S. hingeben, e. S. nachgehen‹.
- ›(neutral:) jn. verlassen, von jm. weggehen; (mit wertender Komponente:) jn. im Stich lassen, verraten; sich von Gott abkehren‹.
- ›einen Ort verlassen‹.
- ›etw. (sehr unterschiedliche Bezugsgrößen, z. B. Geld, schriftliche Unterlagen, Tote, die Seele) an einem Ort zurücklassen; etw. (z. B. Reue) hinterlassen; etw. verlieren; jn. bei jm. / etw. zurücklas
- ›(jm.) etw. (als Nachlaß, Erbe) hinterlassen‹; dazu antosem: ›den las von jm. beziehen‹.
- ›nach dem Tode jn. (Frau und Kinder) hinterlassen‹.
- ›etw. / jn. in einem Zustand, der durch das zugehörige prädikative Attribut oder die adverbiale Angabe bzw. Ergänzung bestimmt wird, belassen; jn. bei einem bestimmten Rechtsstatus belassen; etw. an e
- ›etw. in js. Besitz belassen, jn. etw. behalten lassen, jm. etw. nicht wegnehmen‹.
- ›jn. / etw. loslassen, die Hand von jm. / etw. wegnehmen‹; in verschiedener Richtung ütr. auf unkörperliche Verhältnisse: ›jn. aus seiner Gewalt, aus seinem Herzen lassen‹; ›jn. entlassen, jn. aus sei
- ›jn. von etw. verschonen; jn. aus etw. / von etw. befreien, erlösen; jn. freilassen; jn. von etw. (z. B. von der Acht, einer Eidesleistung, Schuld) freisprechen‹.
- ›jm. eine Schuld vergeben‹.
- ›jm. etw. (eine Geldschuld) reduzieren, erlassen‹.
- ›etw. (eine Handlung) unterlassen; mit etw. aufhören, damit man etw. anderes tun kann; etw. vermeiden‹; offen zu 20.
- ›von etw. ablassen (z. B. von einer Haltung), auf etw. verzichten, etw. aufgeben, etw. (z. B. eine Handlung, die bereits im Gange ist) sein / bleiben lassen; sich abwenden / abkehren von jm. (z. B. vo
- ›etw. aussparen, weglassen, nicht (be)nutzen; jn. / etw. verschmähen, unberücksichtigt, beiseite lassen‹.
- ›etw. übrig lassen, etw. zurücklassen‹.
- ›etw. (meist: das Leben) lassen, verlieren, sterben‹, die Mehrzahl der Belege phrasematisch.
- ›nachlassen, müde und schlaff werden (von Körperteilen), trödeln, zögern, säumen; (die Zügel) locker lassen; etw. vernachlässigen‹.
- ›etw. weichen machen, etw. von sich lassen, von sich geben; etw. herausschicken, herausströmen lassen, freisetzen‹.
- ›(jn.) zur Ader lassen, aus medizinischen Gründen (bei Menschen, aber auch Tieren, z. B. Pferden) Blut aus der Ader nehmen‹.
- ›losgehen (von Waffen); etw. zünden, abfeuern‹.
- ›jn. / etw. (z. B. Hunde) auf jn. / etw. (z. B. auf eine Fährte / Wild) loslassen, hetzen; sich mit Gewalt auf jn. stürzen‹.
- ›eine Flüssigkeit ein-, umfüllen, ablassen, zapfen; bewirken, daß eine Flüssigkeit in eine bestimmte Richtung fließt bzw. geleitet wird; etw. einfliessen lassen‹.
- ›eine Bewegung von einem Ort zum anderen hin vollziehen‹; im einzelnen: ›jn. (auch sich) / etw. herunter-, hinablassen; sich aus etw. heraus begeben; jn. in etw. (z. B. einen Raum) hineinlassen‹.
- ›sich auf die Knie niederlassen, in Demutshaltung vor jm. knien‹.
- ›sich an einem Ort niederlassen, seßhaft werden‹.
- ›sich in bestimmter Weise verhalten, sich benehmen; wie etw. aussehen‹.
- ›etw. an sich nehmen, ein Amt übernehmen‹.
- in der Konstruktion (Mittelkonstruktion) sich lassen + Inf. ohne persönliches Subj. (als Konkurrenzform zum Modalverb können oder zu den -bar-Ableitungen): ›kann (z. B. gehört, geteilt usw.) werden, i
- in der Konstruktion las sein oder las sein, das [...] als konzessive Konjunktion im Sinne von ›selbst wenn, gesetzt den Fall, daß [...]‹.
- in den Formen las, lasset, lasset uns / euch, lassen wir höfliche Ansprache an den anderen, etw. zu tun, zu bewirken; Tendenz zur Grammatikalisierung im Anschluß an 1 (permissiv) und 2 (kausativ): ›la
Etymologie: zu mhd.