Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
lassen
1. ›jm. etw. erlauben, gewähren, zugestehen; etw. zulassen, etw. nicht verhindern, etw. dulden; etw. ermöglichen‹ (jeweils permissiv in dem Sinne, daß e. P. etw. gestattet, das sie auch verhindern könnte; 2. ›bewirken, daß etw. geschieht, sich ereignet, gemacht wird, etw. veranlassen‹.; 3. ›etw. öffentlich verkünden‹.; 4. ›jm. jn. / etw. überlassen, (über)geben, etw. hergeben‹; Spezialisierungen: ›jm. etw. für Geld übergeben, verkaufen‹; ›jm. etw. für eine bestimmte Zeit mit oder ohne Gebühr zum eigenen Gebrauch zur Ve; 5. ›sich jm. (z. B. Gott) / etw. (z. B. dem Willen Gottes) vollständig übe…