Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
landsässig adj.
landsässig , adj. : einem geworbenen heer läszt sich wohl ein fremder vorsetzen, aber nicht so leicht einem landsässigen, das in einem groszen distrikte wohnt, und auch gern einen mit gütern angesessenen general sieht. Möser osnabr. gesch. 1, 308 ; alle im südlichen Deutschland belegene fürsten und herren, die bisher reichsunmittelbar gewesen waren, ( wurden ) mediatisirt, das heiszt für landsässige unterthanen dés Rheinbundstaates, von welchem ihre besitzungen umschlossen waren, erklärt. Beckers weltgesch. 13 (1841) , 251.