Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
landrath m.
landrath , m. 1 1) beratung der vertreter eines landes: Siegfried hält heunt noch landrath. Fr. Müller 3, 9 ; der sitzt beim landrath drin. 13; der landrath dauert so lang drinnen. 21. 2 2) collegium der vertreter eines landes oder einer landschaft: die von Elis wollten auch lieber durch sich selbs, denn durch die Römer, dem gemeinen landrath ( concilium ) zugeordnet werden. Rihel Liv. 544 ; eine allgemeine italische form läszt sich in der des landraths erwarten. Niebuhr 2, 29 ( vom latin. bunde ). in Baiern ist der landrath die gesamtheit der vertreter eines kreises; im schweizerischen canton…