Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
landesgericht n.
landesgericht , n. gericht dessen wirksamkeit über ein ganzes land geht: die Akarnanier hatten daselbst die öffentlichen landesgerichte gehalten. Heilmans Thucyd. 445 . vergl. landgericht.
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Alle 3 Wörterbücher ▾Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
landesgericht , n. gericht dessen wirksamkeit über ein ganzes land geht: die Akarnanier hatten daselbst die öffentlichen landesgerichte gehalten. Heilmans Thucyd. 445 . vergl. landgericht.
Lautwandel-Kette
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Campe (1807–1813) · +1 Parallelbeleg
Das Landesgericht , s. Campe Landgericht .
Deutsch-Ladinisch (Mischí)
Lan|des|ge|richt n. (-[e]s,-e) tribunal provinzial m. , signoria provinziala f.
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Wortbildung
2 Bildungen · 0 Erstglied · 1 Zweitglied · 1 Ableitungen
Zerlegung von landesgericht 2 Komponenten
landesgericht setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.
DWB
oberlandesgericht , n. nach der neuen deutschen gerichtsverfassung vom j. 1877 ein gericht zweiter instanz ( nach dem landgerichte).
Meyers
Landesgerichte , die von den deutschen Bundesstaaten bestellten Gerichte im Gegensatz zum Reichsgericht. Oberstes Landesgericht heißt der ob…