Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
landesamt n.
landesamt , n. amt dem die rechtlichen oder verwaltungsangelegenheiten eines ganzen landes unterstehen. vgl. DWB landamt .
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landesamt , n. amt dem die rechtlichen oder verwaltungsangelegenheiten eines ganzen landes unterstehen. vgl. DWB landamt .
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Adelung (1793–1801) · +2 Parallelbelege
Das Landesamt , S. Adelung Landamt .
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Wortbildung
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Zerlegung von landesamt 2 Komponenten
landesamt setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.
Adelung
Das Êrbelandesamt , des -es, plur. die -ämter, in verschiedenen Provinzen, eine Benennung der Erbämter, obgleich zuweilen mit einigem Unters…
Campe
Das Erb=landesamt , des — es, Mz. die — ämter, in manchen Gegenden eine Benennung der Erbämter. I den Österreichischen Deutschen Erbländern …