Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Erblande
Erblande , die einer Dynastie als Erbe angehörigen Länder; früher hießen E. die dem Haus Oesterreich anheimgefallenen Länder, im Gegensatze zu dem Reiche, als dessen Kaiser die Habsburger gewählt wurden.