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Erblande

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Erblande

Bd. 5, Sp. 890
Erblande (Erbstaaten), diejenigen Länder, über die ein Fürst kraft Erbrechts regiert, im Gegensatz zu den hinzueroberten oder auf sonstige Weise hinzugekommenen Ländern. Im frühern Deutschen Reich waren E. diejenigen Länder des Kaisers, die dieser als Reichsfürst erblich besaß, im Gegensatz zu dem übrigen Deutschland, dessen Oberhaupt er als erwählter Kaiser war. Heutzutage versteht man unter Erblanden vorzugsweise diejenigen Länder, die sich schon von alters her im Besitz der Dynastie befinden, im Gegensatz zu den nachmals, z. B. durch Staatsverträge an das betreffende Fürstenhaus gekommenen. So wurden in Österreich die deutschen Länder im Gegensatz zu Italien und Ungarn als E. bezeichnet, und im Königreich Sachsen spricht man noch jetzt von den Erblanden, denen die Oberlausitz, als später angefallen, gegenübergestellt wird.
839 Zeichen · 8 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Erblande

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Erblande , die einer Dynastie als Erbe angehörigen Länder; früher hießen E. die dem Haus Oesterreich anheimgefallenen Lä…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit erblande

3 Bildungen · 3 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von erblande 2 Analysen

er- + blande

erblande leitet sich vom Lemma blande ab mit Präfix er-.

Alternativen: er-+blanden+-e

Zerlegung von erblande 2 Komponenten

erb+lande

erblande setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

erblande‑ als Erstglied (3 von 3)

Erb=landesamt

Campe

erblande·samt

Das Erb=landesamt , des — es, Mz. die — ämter, in manchen Gegenden eine Benennung der Erbämter. I den Österreichischen Deutschen Erbländern …

Erb=landesbeamte

Campe

erblande·s·beamte

Der Erb=landesbeamte , des — n, Mz. die — n, einer, der ein Erblandesamt besitzt. Solche Erblandesbeamten sind der Erblandhofmeister, Erblan…