Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Längenmaße
Längenmaße , die zur Ermittelung einer einzigen Dimension in gerader Richtung dienenden Maße. Um die Entfernung zwischen den Endpunkten einer Linie zu finden, wendet man einen Maßstab an, der mit Teilstrichen, bei sehr seinen Messungen mit Transversallinien und Mikrometerschraube versehen ist; noch größere Genauigkeit läßt sich mittels vielfacher Umdrehung des zu messenden Körpers und nachheriger Teilung der Gesamtlänge sowie unter Beihilfe von Temperaturmessungen und Meßkeilen erzielen. Bei Messungen im Felde pflegen Meßketten , bei solchen gekrümmter Linien Meßschnüre benutzt zu werden. Als …