Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Kuratorium
Kuratorium
Kurator m. ‘Verwalter, Pfleger’, in der Rechts- und Behördensprache bis in die 1. Hälfte des 20. Jhs. üblich, namentlich im Sinne von ‘Vormund’, doch auch als ‘Verwalter einer Stiftung, Vermögensverwalter’ und ‘staatlicher Aufsichtsbeamter der Universität’; heute nur noch selten. Die auf lat. cūrātor ‘Besorger, Pfleger, Wärter, Verwalter, Vormund’, Nomen agentis zu lat. cūrāre ‘Sorge tragen, besorgen, pflegen’ (von lat. cūra ‘Sorge, Fürsorge, Behandlung, Besorgnis’, s. Kur), zurückgehende Bezeichnung gelangt im späten 15. Jh. aus dem Juristenlatein ins Dt. – Kuratorium n. ‘Verwaltungsausschuß, Aufsichtsbehörde’, älter auch ‘Amt, Einsetzungsurkunde eines Vormunds oder Pflegers’; seit Anfang des 18. Jhs. vorkommende terminologische Bildung zum Neutrum des Adjektivs lat. cūrātōrius ‘zum Kurator gehörig’ (vgl. mlat. curatorium ‘Wohnsitz des Kurators’). Kuratel f. ‘Vormundschaft, Pflegschaft’, als Rechtsausdruck nicht mehr in Gebrauch, doch in der Wendung unter Kuratel stehen ‘bevormundet werden’ noch bekannt, beruht auf Übernahme (Ende 16. Jh.) von gleichbed. mlat. curatela (wohl kontaminiert aus lat. cūrātio ‘Besorgung, Pflege, Verwaltung’ und tūtēla ‘Schutz, Obhut, Vormundschaft’); vgl. ferner mfrz. frz. curatelle (14. Jh.).