Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
kundgebung f. subst.
kundgebung , f. subst. zu kundgeben, wie man auch zusammenschreibt ( s. kund II, 3, a ), ein neueres wort: der pfarrer sagte 'nach dem alten römischen rechte hat niemand ein eigenthum an dem wild im walde, es gehört dem der es erlegt'. die anwesenden bauern nickten zufrieden bei dieser kundgebung. Auerbach schatzk. des gevalt. 23 ; der statthalter .. enthält sich während jeder krise ( bei wahlen ) .. aller eigenen kundgebung. Keller grüner Heinrich 2, 401 , äuszerung, offenbarung seiner meinung, es ist etwas amtliches an dem worte. neuerdings auch für politische ' demonstration ' oder ' manife…