Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
kündbar
kündbar , was gekündigt werden kann, z. b. ein handelsvertrag ist vor einer bestimmten zeit nicht kündbar, unkündbar. da macht sich denn zu kündigen das einfachere künden geltend, denn kündigbar versagt die sprache. vgl. DWB entschuldbar .