Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Kontraktion
kontrahieren Vb. ‘zusammenziehen, einen Vertrag schließen’. Die Entlehnung (16. Jh.) aus lat. contrahere (contractum) ‘zusammenziehen, eine geschäftliche Verbindung eingehen’ (vgl. lat. trahere ‘ziehen, schleppen’) bezeichnet zunächst nur ‘einen Vertrag schließen’ (woraus in der Studentensprache ‘einen Zweikampf verabreden’). Die Bedeutung ‘zusammenziehen’ (Anfang 19. Jh.) ist wohl (auch für kontrahieren als gramm. Terminus) durch erneute Anlehnung an das lat. Verb entstanden. – Kontrahent m. ‘Vertragspartner, Rivale, Gegner im Zweikampf’ (16. Jh.), entsprechend dem Part. Präs. lat. contrahēns…