Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Koexistenz f.
Koexistenz f.
Koexistenz f. ‘gleichzeitiges Vorhandensein, Nebeneinanderbestehen mehrerer Dinge’ (18. Jh.), gebildet (zu Existenz, s. d.) nach älterem frz. engl. coexistence oder mlat. coexistentia. Vgl. friedliche Koexistenz ‘friedliches Nebeneinanderbestehen von Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung’ (1954), wohl nach dem Vorbild von engl. peaceful coexistence, zuvor im Dt. friedliches Nebeneinanderbestehen (1952). Es handelt sich jeweils um die wörtliche Wiedergabe eines Begriffs, der schon 1920 als Prinzip der sowjetischen Außenpolitik formuliert wurde, russ. mírnoe sosuščestvovánie (мирное сосуществование), vgl. auch russ. mírnoe sožítel’stvo (мирное сожительство) bei Lenin (1922), wo von einem ‘friedlichen Zusammenleben’ der Arbeiter und Bauern aller Nationen die Rede ist. – koexistieren Vb. ‘neben-, miteinander bestehen, zueinander in wesenhafter Beziehung stehen’ (18. Jh.), frz. coexister, spätlat. coexistere ‘zugleich vorhanden sein’.