Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Kargo
Kargo (engl. cargo , span. carga , ital. carico, carco ), Last, Ladung, vorzüglich Schiffsladung, die Gesamtheit der auf einem Schiffe geladenen Güter, auch das Verzeichnis derselben mit Angabe der Absender, Empfänger etc. und dann gleichbedeutend mit Manifest (s. d.). Kargador ( Kargadeur ) oder Superkargo heißt derjenige Bevollmächtigte, der eine Schiffsladung im Auftrag ihrer Absender und Eigentümer nach den Absatzhäfen begleitet, um sie hier zu verkaufen, auch wohl für den Erlös eine Rückfracht einzukaufen. Ist die Ladung sehr groß oder wertvoll, so wird zuweilen dem Kargador noch ein Unte…