Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
kammergericht n.
kammergericht , n. oberstes gericht, urspr. in des fürsten kammer, s. DWB kammer 6: wer appellieren will, der soll nach Sant Blesy ( Blasien ) für den gnedigen herrn ( abt ) ald sein kammergricht appellieren. weisth. 4, 505. vorzugsweis das kaiserliche kammergericht zu Speier, Wetzlar, auch schlechthin kammergericht und kaiserliche kammer (kaisergericht, s. auch kaiser 5 sp. 38), der höchste gerichtshof im reiche: doch ward der uflouf ( zu Chur ) gestillt, ... gericht und gemachet schlecht ( ausgeglichen ), das die partien solten zu recht einander vorm kamergericht werden. J. Lenz der Schwaben…