Hauptquelle · Goethe-Wörterbuch
Justizbeamte
Justizbeamte einmal ‘Justiz- und Rentbeamte’ die Untersuchung und Entscheidung der im Dienst der Bergleute vorfallenden Händel .. wird .. vorerst noch von dem Fürstlichen J-n zu Ilmenau, jedoch mit Zuziehung des im Bergbauamte vorsitzenden Fürstl. Berggeschwornen, verwaltet A(LA I 1,87,17) 1.NachrBergbIlmenau 24.2.85 [G/Voigt BergwKomm] Naturalistische Epoche [ des deutschen Theaters ]. Die Bürger, Bauern und dergl. als redliche Leute; und weil man doch Schelmen braucht, so müssen die Minister-Hofleute, J-n diese Rollen übernehmen. Dieß geht durch die Ifflandischen, sogar durch die ersten Schi…