Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Jesus Christus
Jesus Christus , der Stifter der christlichen Religion. Der Doppelname beruht auf einer erstmalig bei Paulus begegnenden Kombination des Personennamens ( Jeschua , später verkürzte Form für Jehoschua , Josua, »Gott hilft«) mit dem Amtsnamen Christus (d. i. Messias). Die Kombination selbst aber beruht auf dem Urteil, das das älteste Bekenntnis der christlichen Gemeinde darstellt: »Jesus ist der Christus«, d. h. in dieser bestimmten Persönlichkeit haben sich die messianischen Weissagungen und Hoffnungen erfüllt. Diese Idee vom Messias (s. d.) ist das ausschließliche Eigentum und Erbe des jüdisch…