Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
inventarisieren
Inventar n. ‘Bestand, Bestandsverzeichnis’. Im 15. Jh. tritt der römischen Rechtssprache zugehöriges lat. inventārium ‘Vermögens- oder Nachlaßverzeichnis’ in dt. Texten auf, anfangs in voller lat. Form, aber dt. flektiert (Genitiv Inventariums, 1465), später Inventari (16. Jh.) mit der Bedeutung ‘Vorratsverzeichnis, Verzeichnis des Besitzes’, dann auch ‘Besitz’; zu lat. invenīre (inventum) ‘auf, zu etw. kommen, finden, entdecken, erwerben’. – inventarisieren Vb. ‘den Bestand aufnehmen, verzeichnen’ (17. Jh.), älter inventieren (15. Jh.); dazu Inventarisation f. (19. Jh.). Inventur f. ‘Bestands…