Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Imperativ m.
Imperativ m. ‘Befehlsform’. Der bereits bei den römischen Grammatikern übliche Terminus lat. (modus) imperātīvus ‘befehlende Form’ (des Verbs), zu lat. imperāre (imperātum) ‘befehlen, gebieten’, wird vereinzelt schon im 15. Jh. in deutschsprachige Grammatiken übernommen, kontinuierlich erst im 17. Jh.; er verliert um 1750 die lat. Endung. Durch Kants Prägung kategorischer Imperativ (1785), mit der er das von ihm formulierte Sittengesetz als unbedingt gültig charakterisiert, findet der Terminus Eingang in die Philosophie.