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Immobilien

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Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)

Immobilien

Immobilien

Mobilien Plur. ‘bewegliche Habe’. Der juristische Terminus spätlat. rēs mōbilēs ‘bewegliche Dinge’ (zu lat. mōbilis, s. mobil) erscheint in mittelalterlichen Rechtstexten in den auf Substantivierung des Adjektivs beruhenden Formen mlat. mobilia (wohl aus mlat. bona mobilia ‘bewegliche Güter’) und mobile (Sing. mit kollektivem Sinn). Im Juristenlatein bleibt mobilia üblich, das im 2. Drittel des 17. Jhs. ein eingedeutschtes Mobilien ergibt. Dieses wird bis ins 18. Jh. allgemeinsprachlich auch auf ‘Hausrat, Einrichtungsgegenstände’ eingeengt gebraucht und konkurriert daher zunächst mit Möbeln, Meubles (s. Möbel), bis sich um 1800 eine begriffliche Trennung durchsetzt, die Mobilien wieder in die fachliche Gebrauchssphäre verweist. Zur Bezeichnung einer anderen Art von Eigentum dient das Gegenwort Immobilien Plur. ‘unbewegliche Habe, Liegenschaften, Haus- und Grundbesitz’ (um 1700), aus gleichbed. mlat. immobilia, immobile für spätlat. rēs immōbilēs ‘unbewegliche Dinge’. Zu Mobilien stellt sich auch die (wohl in Analogie zu Kanzleiausdrücken wie Inventar, Formular u. ä. entstandene) junge latinisierende Bildung Mobiliar n. ‘bewegliche Habe’, heute vor allem ‘Gesamtheit der Möbel, Einrichtung’ (Ende 18. Jh.), deren Vorbild vermutlich in gleichbed. frz. mobilier, Substantivierung von frz. mobilier ‘beweglich, die Mobilien betreffend’, zu sehen ist. Vgl. ferner terminologische Zusammensetzungen wie Mobiliarvermögen (frz. effets mobiliers), Mobiliarerbschaft (frz. succession mobilière).
1503 Zeichen · 35 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Immobilien

    Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)

    Mobilien Plur. ‘bewegliche Habe’. Der juristische Terminus spätlat. rēs mōbilēs ‘bewegliche Dinge’ (zu lat. mōbilis, s. …

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Immobilien

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Immobilien , lat.-deutsch, unbewegl. Sachen, Grundstücke. I. schulden , die auf Grundstücken haften.

  3. Spezial
    Immobilien

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Im|mo|bi|li|en pl. (bëgns) imobiliars m.pl.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit immobilien

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immobilien‑ als Erstglied (6 von 6)