Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Immobilien
Mobilien Plur. ‘bewegliche Habe’. Der juristische Terminus spätlat. rēs mōbilēs ‘bewegliche Dinge’ (zu lat. mōbilis, s. mobil) erscheint in mittelalterlichen Rechtstexten in den auf Substantivierung des Adjektivs beruhenden Formen mlat. mobilia (wohl aus mlat. bona mobilia ‘bewegliche Güter’) und mobile (Sing. mit kollektivem Sinn). Im Juristenlatein bleibt mobilia üblich, das im 2. Drittel des 17. Jhs. ein eingedeutschtes Mobilien ergibt. Dieses wird bis ins 18. Jh. allgemeinsprachlich auch auf ‘Hausrat, Einrichtungsgegenstände’ eingeengt gebraucht und konkurriert daher zunächst mit Möbeln, M…